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DFG-Zuschuss für Open-Access-Publikationsgebühren

Für den Zeitraum 2022-2024 hat die DFG der USB den Antrag "Open-Access-Publikationskosten" bewilligt. Als Wissenschaftler*in der Universität zu Köln/Uniklinik können Sie sich darüber Ihre primäre Open-Access-Veröffentlichungen von Zeitschriftenartikeln (Gold Open Access) mit 700 € bezuschussen lassen.

Die Bezuschussung endet mit dem 31.12.2024. Für die Klinkangehörigen gilt: Der Zuschuss kann gezahlt werden, wenn die Leistungerbringung des Verlags in 2024 geschieht, also die Publikation in 2024 erscheint. Bitte melden Sie sich schon bei Einreichung des Artikels bei uns. Universitätsangehörige, die nicht der Klinik angehören, müsssen keinen Antrag auf Bezuschussung mehr stellen. Die Rechnungsabwicklung läuft seit dem 01.10.2024 zentral die USB Köln. Weitere Informationen dazu folgen.

Sie planen eine Open-Access-Publikation und möchten wissen, ob eine Kostenübernahme/Rabattierung durch Transformationsverträge oder ein Zuschuss möglich ist?
Melden Sie sich vor der Artikeleinreichung bei uns, damit wir dies für Sie prüfen können.

Förderbedingungen für Gold-Open-Access-Artikel, die ab dem 01.01.2022 eingereicht wurden:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Einreichung Angehörige*r der Universität zu Köln/Uniklinik und "corresponding author" des Artikels.
  • Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften („Goldener Weg") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwenden. Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert z.B. das DOAJ – Directory of Open Access Journals.
  • Der Artikel muss vom Typ „research article“ sein. Non-research articles sind nicht förderfähig.
  • Open Access in Subskriptionszeitschriften (hybrid bzw. Modell des „Open Choice“) wird nicht bezuschusst. In einigen Fällen wird Open Access durch Transformationsverträge (z.B. Projekt DEAL) abgedeckt, sodass Sie hier schon kostenfrei veröffentlichen können.
    Übersicht unserer Verträge mit Wissenschaftsverlagen >>
  • Open Access in Mirror Journals wird nicht bezuschusst, selbst wenn sie im DOAJ zu finden sind. Das Mirror Journal ist ein namensähnlicher Ableger eines Subskriptionsjournals und ist somit eine Form hybrider Zeitschrift.
  • Wenn für den Artikel Publikationsmittel der DFG zur Verfügung stehen, soll der Zuschuss nicht in Anspruch genommen werden. Eine Doppelförderung muss vermieden werden.
  • Die Publikationen müssen durch die Autorinnen oder Autoren mit Lizenzen versehen werden, über die eine Nachnutzung der Publikationen rechtssicher geregelt wird. Als Standard empfiehlt die DFG CC-BY oder CC-BY-SA.
  • Achten Sie auf die Verwendung Ihrer ORCID.
  • Die Finanzierungsmechanismen für Open Access werden zukünftig immer weiterentwickelt. Qualitativ gute Angaben helfen bei Auswertungen der Artikel. Bitte geben Sie in „Funding Acknowledgements“ immer Ihre Drittmittelförderung an und halten Sie sich bitte an die Publikationsrichtlinie der Universität zu Köln.

So reichen Sie Ihre Rechnung der Publikationskosten ein:

  • Die Rechnungen der Universitätsangehörigen, die nicht der Klinik angehören, werden zentral in der USB Köln gezahlt. Wir prüfen die Förderfähigkeit des Artikels und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Drittmittel abzufragen, die Ihrerseits für die Publikation aufgebracht werden können. Weitere Informationen zur zentralen Rechnungsbearbeitung folgen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Ihnen eine Open Access Rechnung vorliegt.
  • Für die Uniklinik Köln weicht die Rechnungsbearbeitung ab. Die Rechnung muss in der Klinik vorfinanziert werden. Bitte senden Sie uns eine Rechnungskopie und die SAP-Belegnummer. Die Angaben werden an die Uniklinik Köln weitergegeben, damit der Zuschuss gutgeschrieben werden kann.

Formular zur Beantragung des Publikationszuschusses (pdf, 188 kb) für Anghörige der Uniklinik

 

Bei Fragen zu Open-Access Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an: