Gebühren, Kosten und Bankverbindung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gebühren und Preisen der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln – von der Jahresgebühr für den Bibliotheksausweis über Mahngebühren bis hin zu Kosten für Fernleihe, Buchverlust oder Dienstleistungen des Digitalisierungszentrums. Außerdem erfahren Sie, welche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Team gerne weiter.
So können Sie bei uns zahlen
- in der Hauptabteilung an den Kassen-Automaten mit Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte (außer American Express).
- in der Humanwissenschaftlichen Abteilung ist eine Bezahlung von Gebühren nicht möglich. Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag.
per Überweisung
Universitätskasse Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE53 3705 0198 1902 4910 16
BIC COLSDE33
Verwendungszweck: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Bibliotheksausweisnummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zugeordnet können!
Wichtig: Sollte beim Online-Banking die Raute (#) in Ihrer Bibliotheksausweisnummer nicht akzeptiert werden, können Sie stattdessen entweder einen Querstrich (-) oder ein Leerzeichen eingeben.
Jahresgebühr Bibliotheksausweis & Dokumente zur Befreiung
|
Status |
Jahresgebühr | Dokumente zur Befreiung |
|---|---|---|
|
Studierende der Universität zu Köln |
entfällt | |
|
Beschäftigte der Universität zu Köln |
entfällt | Beschäftigungsnachweis |
|
Gasthörer*innen der Universität zu Köln |
entfällt | |
|
Studierende an öffentlichen Hochschulen des Landes NRW |
entfällt | Studierendenausweis |
|
Mitarbeiter*innen an öffentlichen Hochschulen des Landes NRW |
entfällt | Beschäftigungsnachweis |
|
Studierende an privaten Hochschulen in NRW |
20,- € | |
|
Studierende an Hochschulen außerhalb von NRW |
20,- € | |
|
Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs |
entfällt | Ausbildungsnachweis |
|
Privatpersonen |
20,- € | |
|
Referendar*innen im Vorbereitungsdienst des Landes NRW |
entfällt | Beschäftigungsnachweis |
|
Schüler*innen der Sekundarstufe I und II |
entfällt | Schülerausweis |
|
Minderjährige (außer Studierende der Universität zu Köln) |
entfällt | Einverständniserklärung (pdf, 41KB) und Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung unterschrieben hat |
|
Bezieher*in der Grundsicherung, Köln-Pass-Besitzer*innen |
entfällt | Nachweis über Grundsicherung oder Köln-Pass |
|
Mitarbeiter*innen von Max-Planck-Instituten mit Sitz in Köln, Kölner Museen und Archiven |
entfällt | Beschäftigungsnachweis |
|
Mitglieder der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft |
entfällt | Mitgliedsnachweis |
|
Schwerbehinderte |
entfällt | Schwerbehindertenausweis |
|
Ersatzausweis |
10,- € |
Überziehungsgebühren
Überziehungsgebühren entstehen bereits ab dem 1. Tag der Leihfristüberschreitung. Je Band fallen wir folgende Gebühren an:
- bis zu 10 Kalendertagen: 2,- €
- bis zu 20 Kalendertagen: 5,- €
- bis zu 30 Kalendertagen: 10,- €
- ab dem 31. Kalendertag: 20,- €
Tipp: Vermeiden Sie Überziehungsgebühren, indem Sie regelmäßig in Ihrem Konto die Ausleihen überprüfen und die Verlängerungsmöglichkeiten nutzen.
Fernleihe, Buchverlust, Preise Digitalisierungszentrum
Was sonst noch an Gebühren und Kosten auf Sie zukommen könnte:
- Fernleihbestellung für Bücher und Aufsätze: 1,50 € je Bestellung
- internationaler Leihverkehr: bitte in der Fernleihe erfragen: fernleihe(at)ub.uni-koeln(dot)de
- Buchverlust: 25,- € Verwaltungsgebühr und Buchersatz in vollem Umfang. Hinweis: Was mache ich bei einem Buchverlust?
- Preisliste Digitalisierungszentrum
Fragen zu Gebühren? Wir helfen gerne weiter!
Gebührenordnung der Universität zu Köln
Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Universität zu Köln: Gebührenordnung (22.07.2014) (PDF, 120 KB)
Statt §2 (Grundgebühr) gilt die Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung, Art. 1.
§ 2 Jahresgebühr
(1) Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Benutzerausweises wird eine Gebühr von 20,00 Euro für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung erhoben. Mitglieder und Angehörige der Universität sowie Mitglieder einer anderen Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen sind von der Jahresgebühr befreit. Ebenso von der Jahresgebühr befreit sind
- Mitglieder der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Max-Planck-Instituten mit Sitz in Köln,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kölner Museen und Archive,
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II,
- Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
- Personen im Vorbereitungsdienst des Landes NRW auf eine sich anschließende Staatsprüfung,
- Schwerbehinderte,
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII,
- Inhaberinnen und Inhaber eines Köln-Pass,
- Nutzerinnen und Nutzer, die nicht für die Nutzung durch Entleihen (vgl. Abschnitt IV der Benutzungsordnung der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln vom 1. September 2009) zugelassen sind.
(2) Die Universität zu Köln kann mit privaten Hochschulen eine Vereinbarung treffen, dass die private Hochschule pro eingeschriebener Studierender / eingeschriebenen Studierenden einen Betrag von 15 Euro pro Jahr im Voraus an die Universität zu Köln entrichtet und die Studierenden dieser privaten Hochschule von der individuellen Zahlungsverpflichtung für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Benutzerausweises i.S.d. Absatz 1 Satz 1 befreit sind.
Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung (23.1.2018) (PDF, 249 KB)