Gebühren und Preise
Jahresgebühr Bibliotheksausweis
Überziehungsgebühren
Fernleihe, Vormerkung, Buchverlust, Preise Digitalisierungszentrum
So können Sie bei uns zahlen:
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in der Hauptabteilung an den Kassen-Automaten mit Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte (außer American Express).
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in der Humanwissenschaftlichen Abteilung ist eine Bezahlung von Gebühren nicht möglich! Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag.
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per Überweisung - diese Kontonummer nur für Überweisungen an die USB Köln verwenden:
Universitätskasse Köln
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE53 3705 0198 1902 4910 16
BIC COLSDE33
Verwendungszweck: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Benutzernummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zugeordnet können!
Wichtig: Sollte beim Online-Banking die Raute (#) in Ihrer Benutzernummer nicht akzeptiert werden, können Sie stattdessen entweder einen Querstrich (-) oder ein Leerzeichen eingeben.
Haben Sie Fragen zu Ihren Gebühren?
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Gebühren
- gebuehrenub.uni-koeln.de
- Telefon
- +49 221 470-3352
Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Universität zu Köln: Gebührenordnung (22.07.2014) (PDF, 120 KB)
Statt §2 (Grundgebühr) gilt die Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung, Art. 1.
§ 2 Jahresgebühr
(1) Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Benutzerausweises wird eine Gebühr von 20,00 Euro für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung erhoben. Mitglieder und Angehörige der Universität sowie Mitglieder einer anderen Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen sind von der Jahresgebühr befreit. Ebenso von der Jahresgebühr befreit sind
- Mitglieder der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Max-Planck-Instituten mit Sitz in Köln,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kölner Museen und Archive,
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II,
- Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
- Personen im Vorbereitungsdienst des Landes NRW auf eine sich anschließende Staatsprüfung,
- Schwerbehinderte,
- Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII,
- Inhaberinnen und Inhaber eines Köln-Pass,
- Nutzerinnen und Nutzer, die nicht für die Nutzung durch Entleihen (vgl. Abschnitt IV der Benutzungsordnung der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln vom 1. September 2009) zugelassen sind.
(2) Die Universität zu Köln kann mit privaten Hochschulen eine Vereinbarung treffen, dass die private Hochschule pro eingeschriebener Studierender / eingeschriebenen Studierenden einen Betrag von 15 Euro pro Jahr im Voraus an die Universität zu Köln entrichtet und die Studierenden dieser privaten Hochschule von der individuellen Zahlungsverpflichtung für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Benutzerausweises i.S.d. Absatz 1 Satz 1 befreit sind.
Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung (23.1.2018) (PDF, 249 KB)