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Gebühren, Kosten und Bankverbindung

Alle wichtigen Informationen zu Gebühren und Preisen der USB haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Jahresgebühr Bibliotheksausweis & Dokumente zur Befreiung

Die Jahresgebühr können Sie erst bezahlen, nachdem Sie Ihren Bibliotheksausweis erhalten haben. 

BibliotheksausweisJahresgebühr (12 Monate Gültigkeit)Dokumente zur Befreiung
Studierende der Universität zu Kölnentfälltkein Dokument erforderlich
Beschäftigte der Universität zu KölnentfälltBeschäftigungsnachweis
Gasthörer*innen der Universität zu Kölnentfälltkein Dokument erforderlich
Studierende an öffentlichen Hochschulen des Landes NRWentfälltStudierendenausweis
Mitarbeiter*innen an öffentlichen Hochschulen des Landes NRWentfälltBeschäftigungsnachweis
Studierende an privaten Hochschulen in NRW 20,- € 
Studierende an Hochschulen außerhalb von NRW 20,- € 
Auszubildende eines staatlich anerkannten AusbildungsberufsentfälltAusbildungsnachweis
Privatpersonen 20,- € 
Referendar*innen im Vorbereitungsdienst des Landes NRWentfälltBeschäftigungsnachweis
Schüler*innen der Sekundarstufe I und IIentfälltggf. Schülerausweis
Minderjährige (außer Studierende der Universität zu Köln)entfälltEinverständniserklärung (pdf, 41KB) und Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung unterschrieben hat
Bezieher*in der Grundsicherung, Köln-Pass-Besitzer*innenentfälltNachweis über Grundsicherung oder Köln-Pass
Mitarbeiter*innen von Max-Planck-Instituten mit Sitz in Köln, Kölner Museen und ArchivenentfälltBeschäftigungsnachweis
Mitglieder der Kölnischen BibliotheksgesellschaftentfälltMitgliedsnachweis
Schwerbehinderteentfälltggf. Schwerbehindertenausweis
Ersatzausweis10,- € 
Überziehungsgebühren

Überziehungsgebühren entstehen bereits ab dem 1. Tag der Leihfristüberschreitung. Je Band müssen wir folgende Gebühren berechnen:

  • 2,- € bis zu 10 Kalendertagen Fristüberschreitung
  • 5,- € bis zu 20 Kalendertagen Fristüberschreitung
  • 10,- € bis zu 30 Kalendertagen Fristüberschreitung
  • 20,- € ab dem 31. Kalendertag der Fristüberschreitung

Tipp: Vermeiden Sie Überziehungsgebühren, indem Sie regelmäßig in Ihrem Konto die Ausleihen überprüfen und die Verlängerungsmöglichkeiten nutzen.

Fernleihe, Buchverlust, Preise Digitalisierungszentrum

Was sonst noch an Gebühren und Kosten auf Sie zukommen könnte:

So können Sie bei uns zahlen:

  1. in der Hauptabteilung an den Kassen-Automaten mit Girocard (EC-Karte) oder Kreditkarte (außer American Express).
  2. in der Humanwissenschaftlichen Abteilung ist eine Bezahlung von Gebühren nicht möglich! Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag.
  3. per Überweisung - diese Kontonummer nur für Überweisungen an die USB Köln verwenden:

    Universitätskasse Köln
    Sparkasse KölnBonn
    IBAN DE53 3705 0198 1902 4910 16
    BIC COLSDE33

    Verwendungszweck: Bitte geben Sie unbedingt Ihre Bibliotheksausweisnummer an, damit wir Ihre Zahlung richtig zugeordnet können!

    Wichtig: Sollte beim Online-Banking die Raute (#) in Ihrer Bibliotheksausweisnummer nicht akzeptiert werden, können Sie stattdessen entweder einen Querstrich (-) oder ein Leerzeichen eingeben.

Fragen zu Gebühren? Wir helfen weiter!

Gebührenordnung der Universität zu Köln

Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Universität zu Köln: Gebührenordnung (22.07.2014) (PDF, 120 KB)

Statt §2 (Grundgebühr) gilt die Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung, Art. 1.

§ 2 Jahresgebühr
(1) Für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Benutzerausweises wird eine Gebühr von 20,00 Euro für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung erhoben. Mitglieder und Angehörige der Universität sowie Mitglieder einer anderen Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen sind von der Jahresgebühr befreit. Ebenso von der Jahresgebühr befreit sind

  • Mitglieder der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Max-Planck-Instituten mit Sitz in Köln,
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kölner Museen und Archive,
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II,
  • Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
  • Personen im Vorbereitungsdienst des Landes NRW auf eine sich anschließende Staatsprüfung,
  • Schwerbehinderte,
  • Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII,
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Köln-Pass,
  • Nutzerinnen und Nutzer, die nicht für die Nutzung durch Entleihen (vgl. Abschnitt IV der Benutzungsordnung der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln vom 1. September 2009) zugelassen sind.

(2) Die Universität zu Köln kann mit privaten Hochschulen eine Vereinbarung treffen, dass die private Hochschule pro eingeschriebener Studierender / eingeschriebenen Studierenden einen Betrag von 15 Euro pro Jahr im  Voraus an die Universität zu Köln entrichtet und die Studierenden dieser privaten Hochschule von der individuellen Zahlungsverpflichtung für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Benutzerausweises i.S.d. Absatz 1 Satz 1 befreit sind.

Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung (23.1.2018) (PDF, 249 KB)