Open Access publizieren
Machen Sie Ihre wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten frei im Internet zugänglich. Ihre Arbeiten können dann ohne Einschränkung gelesen, heruntergeladen, gespeichert, verlinkt, ausgedruckt und damit entgeltfrei genutzt werden. Weitere Nutzungsrechte können Sie über freie Lizenzen einräumen. Dadurch ermöglichen Sie Nutzer*innen, Ihre Dokumente nach- und weiter zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auch zu verändern. Ihr Urheberrecht bleibt dabei unverletzt.
Gründe für Open Access
- Schnelle Verbreitung von Wissen im Internet, da der Publikationsprozess wesentlich kürzer als bei Printmedien ist.
- Bessere, entgeltfreie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Onlinepublikationen für jeden zu Hause oder am Arbeitsplatz, unabhängig vom Sitz einer Forschungseinrichtung oder ihrer finanziellen Ausstattung. Dies fördert auch die Interdisziplinarität und die Internationalität. Kooperationen von Wissenschaftler:innen werden unterstützt und ein schnellerer, direkter Austausch ist möglich. Forschungsprozesse werden beschleunigt, Forschungszyklen verkürzt.
- OpenAccess-Publikationen werden deutlich besser wahrgenommen als nicht frei im Netz verfügbare. Mit der erhöhten Sichtbarkeit geht eine Steigerung der Zitierhäufigkeit einher.
- Freier Zugang zu öffentlich subventionierten Forschungsergebnissen ist gewährleistet. Mehrfachverkauf wird unterbunden, denn Wissenschaftseinrichtungen müssen öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse nicht erst von Verlagen kaufen, um sie ihren NutzerInnen zur Verfügung stellen zu können.
- Durch die Speicherung auf unserem Hochschulschriftenserver KUPS ist Ihre OpenAccess-Publikation langfristig verfügbar.
- Die Open-Access-Bewegung ist Wegbereiterin für Entwicklungen wie Science 2.0, e-science und Open Science, die künftig noch an Dynamik gewinnen werden.
- Einen Überblick über den Open Science-Gedanken bietet Ralf Depping, Leiter des Dezernats Forschungs- und Publikationsunterstützung, in seinem 2022 erschienen Arbeitspapier: Open Science und Open Access im Aufwind.
Strategien der Veröffentlichung
- Goldener Weg: Hierunter versteht man die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen, entweder als Artikel in OpenAccess-Zeitschriften, als -Monografie oder in -Sammelwerken und -Konferenzbänden. Wie Closed-Access-Publikationen durchlaufen Open-Access-Texte in der Regel einen Qualitätssicherungsprozess (meist Peer Review oder Editorial Review). Ein Verlagsvertrag regelt die Nutzungsrechte und -bedingungen für die entgeltfrei zugänglichen Dokumente. Durch Open-Access-Publikationslizenzen haben Sie die Möglichkeit, weitergehende, spezifizierte Rechte einzuräumen (siehe auch Creative-Commons-Lizenzen).
- Grüner Weg: Der Grüne Weg (auch Selbstarchivierung) bezeichnet die Zweitveröffentlichung eines Dokuments auf OpenAccess-Dokumentenservern oder Repositorien. Diese kann zeitgleich mit oder nachträglich zur Verlagsveröffentlichung erfolgen (siehe auch Zweitveröffentlichungsrecht).
Zweitveröffentlichungsrecht
Das Zweitveröffentlichungsrecht für den Wissenschaftsbereich regelt für alle in Deutschland erschienenen Publikationen § 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes. Es kann nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen werden, d.h. als wissenschaftliche Autorin/wissenschaftlicher Autor können Sie sich bei evtl. entgegenstehender Formulierungen im Verlagsvertrag stets darauf berufen.
Für das wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht gibt es allerdings folgende Voraussetzungen:
- Es gilt nur für Beiträge in einer mindestens zweimal jährlich periodisch erscheinenden Sammlung, z.B. einer Fachzeitschrift.
- Der Beitrag muss im Rahmen von einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeiten entstanden sein. Dies ist der Fall, wenn er im Rahmen einer öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten Einrichtung produziert wird. Dies schließt nach überwiegender Ansicht auch die Forschung an den Hochschulen mit ein.
- Mit der Zweitveröffentlichung darf kein Gewinn erzielt werden.
- Die Quelle der Erstveröffentlichung muss genannt werden.
- Veröffentlicht werden darf die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion, d.h. die beim Verlag eingereichte und dort, z.B. im Rahmen eines so genannten PeerReview-Prozesses, geprüfte Fassung. Nicht veröffentlicht werden darf die vom Verlag erstellte und veröffentlichte Druckfassung.
- Der Beitrag darf erst 12 Monate nach Erstveröffentlichung „zweitveröffentlicht“ werden.
Wichtig ist, dass das ausschließliche Nutzungsrecht dennoch beim Verlag verbleibt. Autor:innen erhalten für den Zweck der Zweitveröffentlichung lediglich das einfache Recht zum einmaligen Einstellen ihrer Publikation in ein Repositorium.
An der Universität zu Köln steht Ihnen dafür unser Hochschulschriftenserver KUPS zur Verfügung.
Creative-Commons-Lizenzen
Bei Open Access publizierten Artikeln verbleibt das Urheberrecht bei den Autor:innen. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, Nutzungsrechte einzuräumen, die an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind. Durch spezielle Open-Content-Lizenzen wie die Creative-Commons-Lizenzen können Sie die der Allgemeinheit gewährten Nutzungsrechte selbst exakt definieren, Ihre Inhalte unter weltweit standardisierten Bedingungen teilen und sich weitere Veröffentlichungsoptionen offen halten. Hierfür können Sie die folgenden Attribute nutzen:
-
- BY Namensnennung (Attribution)
- ND Keine Bearbeitung (No Derivatives)
- NC Nicht kommerziell (Non Commercial)
- SA Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike)
Aus der Kombination dieser vier Attribute ergeben sich folgende CC-Lizenzen:
CC-0: keine Rechte vorbehalten
Der Inhalt kann völlig frei verwendet werden, ohne dass der Name des Autors/der Autorin angegeben werden muss.
CC-BY: der Autor muss genannt werden
Der Name des Autors/der Autorin muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt.
CC-BY-SA: Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Der Name des Autors/der Autorin muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Das veränderte Werk muss unter der gleichen Lizenz (CC-BY-SA) zur Verfügung gestellt werden.
CC-BY-ND: keine Bearbeitung erlaubt
Der Name des Autors/der Autorin muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, aber nicht verändert und geremixt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt.
CC-BY-NC: keine kommerzielle Nutzung erlaubt
Der Name des Autors/der Autorin muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
CC-BY-NC-SA: keine kommerzielle Nutzung, erlaubt Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Der Name des Autors/der Autorin muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das veränderte Werk muss unter der gleichen Lizenz (CC-BY-SA) zur Verfügung gestellt werden.
CC-BY-NC-ND: keine Veränderung und keine kommerzielle Nutzung gestattet
Der Name des Autors/der Autorin muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, aber nicht verändert und geremixt werden. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Für Publikationen, die im Ausland erschienen sind, gibt es keine allgemeingültigen Regeln. Hier ist jeweils maßgeblich, was im Autorenvertrag individuell vereinbart wurde. Für alle wichtigen Zeitschriften gibt die Sherpa/Romeo-Liste. Auskunft über die jeweils geltenden Bestimmungen zum Zweitveröffentlichungsrecht.
Predatory Publishing
Aufgrund aktueller Nachforschungen rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das es eigentlich schon länger gibt und sowohl die Wissenschaft als auch die Open-Access-Bewegung in Verruf bringt. Die Rede ist von Predatory Publishing oder auch „räuberischem Publizieren“. Mit Predatory Publishing bezeichnet man Verlage oder Zeitschriften, die Gebühren für Leistungen berechnen, die sie nicht oder nur in schlechter Qualität erbringen.
Im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens sind es Open-Access-Verlage bzw. -Journals, die mit Massen-E-Mails um Einreichungen bitten. Bei einigen sind die zweifelhaften Absichten sofort zu erkennen, da die E-Mails und Webseiten voller Tippfehler sind. Bei anderen ist dies wesentlich schwieriger, da Webauftritt und Titelbezeichnungen an das äußere Erscheinungsbild bereits etablierter Zeitschriften erinnern. Gelegentlich werden Namen renommierter Wissenschaftler:innen ohne deren Wissen oder Einverständnis als Herausgebergremium genannt.
Um sich vor Predatory Publishing zu schützen, hat die Initiative „Think Check Submit“ eine Checkliste entwickelt, die Ihnen helfen soll, die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu überprüfen. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Einreichung Abstand nehmen.
Pauschal kann man natürlich nicht sagen, dass eingereichte bzw. veröffentlichte Beiträge in Predatory Journals nicht wissenschaftlich sind. Es kommt auf den Einzelfall an. Problematisch ist aber das i.d.R. fehlende „Peer-Review-Verfahren“, das die Richtigkeit der entwickelten Thesen durch andere Wissenschaftler:innen prüft und belegt.
Leider hat sich das Thema auch auf Konferenzen ausgeweitet, so genannte Predatory Conferences, die massiv um Einreichung von Beiträgen werben und von Referenten ungewöhnlich hohe Teilnahmegebühren verlangen. Bei der Wahl einer Konferenz sollten Sie daher ähnliche Kriterien wie bei der Verlagsveröffentlichung berücksichtigen: Ist der Veranstalter in der Fachcommunity bekannt? Wie sieht es mit weiteren Beteiligten (Chairs etc.) aus? Werden alle Beiträge ohne eingehende Prüfung angenommen? Ist die Teilnahme besonders teuer? Im Zweifel sollten Sie auch hier von einer Einreichung Abstand nehmen.
Open-Access-Zeitschrift für die eigene Veröffentlichung finden
Sie haben ein Manuskript vorbereitet und möchten Open Access in einer Fachzeitschrift publizieren und wissen nicht welche Zeitschrift Sie wählen sollen? Die zwei folgenden Tools können Ihnen bei der Auswahl helfen.
oa.finder
Das im Rahmen des BMBF-geförderten Verbundprojekts „open-access.network“ entwickelte und von der Universitätsbibliothek Bielefeld betriebene kostenlose Recherchetool bietet Informationen zu Open Access, Fachrichtung und Impact für über 55.000 Fachzeitschriften. Damit hilft der oa.finder Forschenden, ein passendes Journal für das Veröffentlichen im Open Access zu identifizieren.
So finden Sie die passende Open-Access-Zeitschrift
- Wählen Sie bei „Mein Publikationstyp“ aus, welche Art von Veröffentlichung Sie planen.
- Klicken Sie bei „Meine Rolle“ Ihre Rolle im Publikationsprozess an.
- Bei „Meine Organisation“ geben Sie „Universität zu Köln“ an.
- Daraufhin wird Ihnen eine umfangreiche Liste an möglichen Zeitschriften angezeigt. Wenn Sie die vorhandenen Filter-, Sortier- und Suchoptionen anwenden, wird diese Liste für Ihre Zeitschriftenauswahl noch übersichtlicher.
Kostenübernahme
Unter Kostenübernahme sehen Sie, ob der Publikationszuschuss greifen kann („Ggf. Publikationsfond“) oder ob ein „Transformationsvertrag“ vorliegt, bei dem die Kosten der Veröffentlichung ganz oder teilweise übernommen werden.
Bitte kontaktieren Sie nach Ihrer Auswahl das USB Open-Access-Team () für eine verbindliche Aussage zum Publikationszuschuss oder Kostenübernahme durch einen Transformationsvertrag.
B!son
Der B!SON Journal Recommender, entwickelt mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), steht sowohl für die eigenständige Nutzung durch Forschende als auch als Werkzeug für die Publikationsberatung zur Verfügung. Das Projektvorhaben ist von TIB Hannover und SLUB Dresden realisiert und implementiert.
Basierend auf Bestandteilen eines zu veröffentlichenden Manuskripts (Titel, Abstract, Referenzen) identifiziert das Empfehlungssystem B!SON inhaltlich relevante, qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften. Die Ähnlichkeitsbestimmung erfolgt mit Verfahren des Maschinellen Lernens sowie mit semantischen und bibliometrischen Verfahren, die Datengrundlage des Ähnlichkeitsabgleichs bilden offene Datenkorpora (Artikelmetadaten des Directory of Open Access Journals, Zitationsbeziehungen-Datenbank von OpenCitations).
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten von Open-Access-Publikationen
Open-Access-Dokumentenserver
Die Veröffentlichung auf Open-Access-Dokumentenservern oder Repositorien ist i.d.R. kostenlos, wie auch auf unserem Hochschulschriftenserver KUPS.
Open-Access-Zeitschriften
Bei der Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften können Publikationsgebühren anfallen, sogenannte Article Process Charges (APCs). Sie sollten sich daher vorab über die Finanzierungsform und die evtl. Höhe von Gebühren informieren. Erste Auskünfte hierüber finden Sie i.d.R. auf den jeweiligen Webseiten der Verlage.
Die Universität zu Köln hat mit einer Reihe von Verlagen und Publikationsplattformen Verträge abgeschlossen. Für Veröffentlichungen im Open Access fallen daher entweder keine Kosten für Sie an oder aber die Verlage bieten Rabatte auf APCs.
Übersicht der Vereinbarungen mit Verlagen und Publikationsplattformen >>
Finanzierung durch Fördereinrichtungen
Einige Fördereinrichtungen übernehmen die Finanzierung für die Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften. So können beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen von Förderanträgen auch Publikationsmittel beantragt werden. Dies gilt auch für die Volkswagen-Stiftung. International bzw. eu-weit wären beispielsweise noch der Wellcome Trust und Horizon 2020 zu nennen.
Es ist immer ratsam sich in den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderorganisationen zu informieren. Einen ersten Überblick, welche Vorgaben Forschungsförderungseinrichtungen bezüglich Open Access machen, gibt die Datenbank SHERPA/JULIET.
Einige Hochschulen unterstützen ihre Wissenschaftler:innen bei Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift finanziell mittels eines Publikationsfonds. Diese Möglichkeit gibt es an der Universität zu Köln derzeit leider nicht.
Rechtliche Fragen
Die USB bietet nur eine erste Orientierung zum Open-Access-Publizieren an. Wir können Sie nicht rechtsverbindlich beraten.
Grundsätzlich sollten Sie bei Vertragsverhandlungen mit dem Verlag nur das einfache und nicht das ausschließliche Nutzungsrecht vereinbaren. Außerdem sollte die Sperr- bzw. Embargofrist, nach der Sie Ihre Publikation zweitveröffentlichen dürfen, so kurz wie möglich sein. Wurde der Beitrag bereits anderweitig publiziert, müssen Sie vor einer weiteren Veröffentlichung unbedingt überprüfen, ob Sie das Zweitveröffentlichungsrecht besitzen. Hilfestellung, um mit einem (internationalen) Verlag das Zweitveröffentlichungsrecht individuell zu verhandeln (inkl. englischsprachiger Formulierungshilfen für Verlagsverträge), bietet SPARC (Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition).
Weitere Informationen
- Weiterführende Informationen finden Sie auf der Informationsplattform openaccess.net.
- Die Grundgedanken von Open Access wurden in der Berliner Erklärung manifestiert.
- Im Directory of Open Access Journals (DOAJ) sind mehr als 13.900 OpenAccess-Zeitschriften aufgelistet.
- Eine Liste von OpenAccess-Repositorien finden Sie bei OpenDOAR sowie im Registry of Open Access Repositories.
- Es gibt auch zahlreiche Videos zu der Thematik. Hier nur einige Beispiele:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Open-Access-Beauftragte:
-
Katja Halassy Forschungs- und Publikationsunterstützung
- halassyub.uni-koeln.de
- Telefon
- +49 221 470-6869
Für Fragen zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen:
-
Inga Frieman Medienbeschaffung / -bearbeitung
- zeitschriftenoaub.uni-koeln.de
- Telefon
- +49 221 470-6870