Open-Access-Zeitschriften | Publikationsfonds der UzK
Zum 01.01.2026 wird das Finanzierungsmodell des Publikationsfonds der Universität zu Köln angepasst, um eine nachhaltige Finanzierung von Open-Access-Publikationen sicherzustellen. Die Kosten werden dabei gemeinsam von der Zentrale/USB, den Dekanaten und den Publizierenden getragen. Die USB übernimmt die Beratung zu Open-Access-Publikationen sowie die zentrale Rechnungsbearbeitung und das Monitoring. Eine Deckelung der Eigenanteile schützt die Autor*innen vor übermäßiger finanzieller Belastung.
Informationen für Angehörige aller Fakultäten zum Publikationsfonds der Universität zu Köln
Welche Personen können die zentrale Finanzierung beantragen?
Der/Die Corresponding author gehört der Universität zu Köln (inkl. Klinikum) an. Die Publikation muss im Rahmen der Tätigkeit an der Universität zu Köln (inkl. Klinikum) entstanden sein.
Bei Mehrautorenschaft: Die wissenschaftliche Leistung ist zum überwiegenden Teil an der Universität zu Köln (inkl. Klinikum) entstanden.
Nennung der Universität zu Köln als Erstaffiliation und universitäre E-Mail-Adresse.
Welche Publikationen können über den Publikationsfonds abgerechnet werden?
Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften (sog. Gold Open Access Zeitschriften)
Der Artikel muss vom Typ „Research-“ oder „Review-Artikel“ sein.
Welche Publikationen können nicht über den Publikationsfonds finanziert werden?
Artikel vom Typ “Non-Research” z.B. Editorials, Letter, Korrespondenzen, Book Reviews
Artikel in Zeitschriften mit Open Access Option (sog. Hybrid-Zeitschriften), wenn mit dem Verlag für diese Zeitschrift KEIN Transformationsvertrag abgeschlossen wurde
Artikel in Mirror Journals
Artikel in Predatory Journals
Closed Publikationen in Subskriptionszeitschriften
Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten?
Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften („Goldener Weg") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwenden.
Wenn die Zeitschrift nicht im DOAJ gelistet ist, muss die Qualitätssicherung gewährleistet sein (Einzelfallprüfung).
Förderung von Hybrid Open Access nur bei bestehenden Transformations- und Open-Access-Verträgen (z.B. Projekt DEAL).
Open Access in Mirror Journals wird nicht bezuschusst, selbst wenn sie im DOAJ zu finden sind. Das Mirror Journal ist ein namensähnlicher Ableger eines Subskriptionsjournals und ist somit eine Form hybrider Zeitschrift.
Die Publikationen müssen durch die Autorinnen oder Autoren mit Lizenzen versehen werden, über die eine Nachnutzung der Publikationen rechtssicher geregelt wird. Als Standard empfiehlt die DFG CC-BY oder CC-BY-SA.
Die Finanzierungsmechanismen für Open Access werden zukünftig immer weiterentwickelt. Qualitativ gute Angaben helfen bei Auswertungen der Artikel. Bitte geben Sie in „Funding Acknowledgements“ immer Ihre Drittmittelförderung an und halten Sie sich bitte an die Publikationsrichtlinie der Universität zu Köln. Drittmittel sollen bevorzugt eingesetzt werden.
Es werden keine Bankgebühren, Handling fees oder Kosten für Supplemental Material gefördert. D.h. diese werden bei der Verrechnung des Autoren-Eigenanteils voll in Rechnung gestellt.
Der/die Autor*in hat sich um die Einräumung eines einfachen Veröffentlichungsrechts beim Verlag zu bemühen.
Verpflichtende Nutzung von Identifikatoren, z.B. DOI
Wie beantrage ich die Förderung?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Publikationskostenübernahme über die Publikationskosten-App.
Wie hoch ist der Autoren-Eigenanteil bei Gold Open Access Artikeln?
Die Brutto-Gesamtkosten werden gedrittelt.
Mindestanteil: 300 EUR
Maximalanteil: 1.300 EUR
Artikelgebühr
Gesamtkosten (inkl. Steuer)
Berechnung
Autoren-Eigenanteil
500 EUR
595 EUR
595 EUR/3
300 EUR
1.000 EUR
1.190 EUR
1.190 EUR/3
396 EUR
2.000 EUR
2.380 EUR
2.380 EUR/3
793 EUR
3.000 EUR
3.570 EUR
3.570 EUR/3
1.190 EUR
6.450 EUR
7.675,50
7.675,50/3 = 2.558,50, gekappt auf 1.300 EUR
1.300 EUR
Wie hoch ist der Autoren-Eigenanteil hybriden Open Access Artikeln innerhalb von Transformationsverträgen (z.B. DEAL)?
Es wird ein Eigenanteil der Autor*innen von 300 EUR erhoben.
Wovon wird der Eigenanteil der Autor*innen gezahlt?
Der Eigenanteil wird über eine Finanz- und Kostenstelle oder bei Drittmitteln über ein PSP-Element der Universität zu Köln bzw. des Universitätsklinikums abgerechnet.
Wie ist der Ablauf der zentralen Rechnungsbearbeitung?
Für die hybriden Open-Access-Artikel innerhalb der Transformationsverträge werden keine Rechnungen für die Autor*innen ausgestellt (s. Übersicht). Die Abrechnung geschieht automatisch zentral, dies gilt insbesondere für alle Artikel zu Projekt DEAL.
Alle anderen Open Access Publikationen müssen beim zentralen Rechnungseingang eingehen.
Bitte lassen Sie als corresponding author die Rechnungen als pdf per E-Mail direkt vom Verlag an die Mailadresse: rechnungseingangverw.uni-koeln.de senden. Folgende Anschrift ist dem Verlag mitzuteilen:
Universität zu Köln
Zentraler Rechnungseingang
Postfach 41 09 24
50869 Köln
Kostenstelle: 300102200
Der Lieferant ist stets darauf hinzuweisen, dass neben der korrekten Rechnungsanschrift zwingend die Kostenstelle anzugeben ist. Nur durch diese Angabe kann die direkte Zuordnung universitätsintern erfolgen.
Bitte geben Sie immer die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität an: DE 123486767. Auch wenn Ihre Publikation zu 100% aus Drittmitteln gezahlt werden soll, ist diesen Angaben zu folgen.
Wie sind über den Eigenanteil hinaus Drittmittel zu berücksichtigen?
Sollten sie über den Eigenanteil hinaus über Drittmittel verfügen, die zur Finanzierung der Publikation eingesetzt werden können, bitten wir Sie dies im Rahmen der Antragstellung anzugeben. Die Rechnung kann komplett oder zum Teil aus Drittmitteln beglichen werden. Im Artikel muss die Drittmittelforschung in den Funding Acknowlegements angegeben werden. Für die Angaben zur DFG-Förderung hat die DFG eine Informationsseite erstellt. Bitte wenden Sie sich an die/den zuständige/n Projektmanager*in in der Drittmittelabteilung (Uniklinikum: GB Finanzen/Universität: Forschungsdezernat) um den Betrag für die Publikationsbegleichung zu erfahren.
Für die interne Leistungsverrechnung des zur Verfügung stehenden Betrags, der über den Eigenanteil hinaus geht, wird ein PSP-Element benötigt.
Auch wenn Ihre Publikation zu 100% aus Drittmitteln finanziert werden soll, bitten wir Sie, die Rechnung über die USB Köln laufen zu lassen.
Wie lange gilt die Vereinbarung?
Die Vereinbarung gilt für das Jahr 2026. Die Fondskriterien werden jährlich evaluiert. Änderungen werden wir frühzeitig bekanntgeben.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Inga
Frieman
Medienbeschaffung / -bearbeitung | Open-Access-Transformationsmanagement