Die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln übernimmt die zentrale Kostenübernahme für Open-Access-Publikationen an der Universität zu Köln. Ziel des Publikationsfonds ist die finanzielle Entlastung der einzelnen Autor*innen und Lehrstühle - weniger Aufwand bei der Rechnungsbegleichung und ein zentrales Open-Access-Publikationskostenmonitoring. Die Mittel werden von Rektorat, Dekanaten und der USB bereitgestellt.
Informationen für Angehörige aller Fakultäten - außer der Medizinischen Fakultät
Welche Personen können die zentrale Finanzierung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Angehörige der Universität zu Köln, die als corresponding author publizieren und die UzK als ihre Primäraffiliation angeben.
Welche Publikationen können über den Publikationsfonds abgerechnet werden?
Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften (sog. Gold Open Access Zeitschriften)
Artikel in Zeitschriften mit Open Access Option (sog. Hybrid Open Access), auch außerhalb von Transformationsverträgen.
Der Artikel muss vom Typ „Research-“ oder „Review-Artikel“ sein.
Die Regelung für Open-Access-Monografien wird zeitnah veröffentlicht. Wenden Sie sich dazu bitte an Heidi Keller unter: ebooksub.uni-koeln.de
Welche Publikationen können nicht über den Publikationsfonds finanziert werden?
Artikel vom Typ “Non-Research” z.B. Editorials
Artikel in Mirror Journals
Artikel in Predatory Journals
Closed Publikationen in Subskriptionszeitschriften
Wie beantrage ich die Förderung?
Einen kurzen formlosen Antrag mit Nennung des Journals und möglichen Drittmitteln schicken Sie bitte per Mail an zeitschriftenoaub.uni-koeln.de.
Wie ist der Ablauf der zentralen Rechnungsbearbeitung?
Für die hybriden Open-Access-Artikel innerhalb der Transformationsverträge werden keine Rechnungen für die Autor*innen ausgestellt (s. Übersicht). Die Abrechnung geschieht automatisch zentral, dies gilt insbesondere für alle Artikel zu Projekt DEAL.
Alle anderen Open Access Publikationen müssen beim zentralen Rechnungseingang eingehen.
Bitte lassen Sie als corresponding author die Rechnungen als pdf per E-Mail direkt vom Verlag an die Mailadresse: rechnungseingangverw.uni-koeln.de senden. Folgende Anschrift ist dem Verlag mitzuteilen:
Universität zu Köln
Zentraler Rechnungseingang
Postfach 41 09 24
50869 Köln
Kostenstelle: 300102200
Der Lieferant ist stets darauf hinzuweisen, dass neben der korrekten Rechnungsanschrift zwingend die Kostenstelle anzugeben ist. Nur durch diese Angabe kann die direkte Zuordnung universitätsintern erfolgen.
Bitte geben Sie immer die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität an: DE 123486767.
Wie sind Drittmittel zur Finanzierung Ihrer Publikation zu berücksichtigen?
Sollten sie über Drittmittel verfügen, die zur Finanzierung der Publikation eingesetzt werden können, bitten wir Sie dies im Rahmen der Antragstellung anzugeben. Im Artikel muss die Drittmittelforschung in den Funding Acknowlegements angegeben werden.
Wie lange gilt die Vereinbarung?
Die zentrale Kostenübernahme läuft bis 31.12.2025. Ausschlaggebend für die Zuordnung Ihrer Publikation ist das „acceptance date“. Zum 01.01.2026 können sich die Kriterien für die Kostenübernahme ändern. Wir werden sie frühzeitig bekanntgeben.
Informationen für Angehörige der Medizinischen Fakultät / Universitätsklinikum Köln
Welche Personen können die zentrale Finanzierung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Angehörige der Universität zu Köln, die als corresponding author publizieren und die UzK als ihre Primäraffiliation angeben.
Welche Publikationen können über den Publikationsfonds abgerechnet werden?
Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften (sog. Gold Open Access Zeitschriften)
Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften („Goldener Weg") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwenden. Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert z.B. das DOAJ – Directory of Open Access Journals.
Der Artikel muss vom Typ „Research-“ oder „Review-Artikel“ sein. Andere Artikel, wie z.B. Tagungsberichte, Editorials, Artikel in Sammelbänden oder Proceedings werden nicht gefördert.
Open Access in Subskriptionszeitschriften (hybrid bzw. Modell des „Open Choice“) wird nicht bezuschusst. In einigen Fällen wird Open Access durch Transformationsverträge (z.B. Projekt DEAL) abgedeckt, sodass Sie hier schon kostenfrei veröffentlichen können. Eine Übersicht und die jeweiligen Konditionen finden Sie hier.
Open Access in Mirror Journals wird nicht bezuschusst, selbst wenn sie im DOAJ zu finden sind. Das Mirror Journal ist ein namensähnlicher Ableger eines Subskriptionsjournals und ist somit eine Form hybrider Zeitschrift.
Die Publikationen müssen durch die Autorinnen oder Autoren mit Lizenzen versehen werden, über die eine Nachnutzung der Publikationen rechtssicher geregelt wird. Als Standard empfiehlt die DFG CC-BY oder CC-BY-SA.
Die Finanzierungsmechanismen für Open Access werden zukünftig immer weiterentwickelt. Qualitativ gute Angaben helfen bei Auswertungen der Artikel. Bitte geben Sie in „Funding Acknowledgements“ immer Ihre Drittmittelförderung an und halten Sie sich bitte an die Publikationsrichtlinie der Universität zu Köln.
Es werden keine Bankgebühren, Handling fees oder Kosten für Supplemental Material gefördert. D.h. diese werden bei der Verrechnung des Autoren-Eigenanteils voll in Rechnung gestellt.
Welche Publikationen können nicht über den Publikationsfonds finanziert werden?
Artikel vom Typ “Non-Research”
Artikel in Mirror Journals
Artikel in Predatory Journals
Artikel in Zeitschriften mit Open Access Option (sog. Hybrid-Zeitschriften), wenn mit dem Verlag für diese Zeitschrift KEIN Transformationsvertrag abgeschlossen wurde
Closed Publikationen in Subskriptionszeitschriften
Wie werden die Kosten verteilt?
Die Kosten für Artikel werden zunächst über den Publikationsfonds vorausgezahlt.
Danach wird der Autoren-Eigenanteil des verantwortlichen korrespondierenden Autors mittels interner Leistungsverrechnung verbucht.
Wie hoch ist der Autoren-Eigenanteil bei Gold Open Access Artikeln?
Mindestanteil: 600 EUR
Maximalanteil: 1.500 EUR
Berechnung: 600 EUR Mindestanteil + (1/3 der Gesamtkosten (=Artikelgebühr + MwSt.) – 600 EUR), gekappt auf 1.500 EUR
Beispiel:
Artikelgebühr
Gesamtkosten (inkl. Steuer)
Berechnung
Autoren-Eigenanteil
500 EUR
595 EUR
Minimum 600 EUR
595 EUR
1.000 EUR
1.190 EUR
600 EUR + (1.190-600)/3
797 EUR
2.000 EUR
2.380 EUR
600 EUR + (2.380-600)/3
1.193 EUR
3.000 EUR
3.570 EUR
600 EUR + (3.570-600)/3 = 1.590, gekappt auf 1.500 EUR
1.500 EUR
6.450 EUR
7.675,50
600 + (7.675,50-600)/3 = 2.958,50, gekappt auf 1.500 EUR
Für die interne Leistungsverrechnung des Eigenanteils benötigt die Medizinische Fakultät die Finanzierungsquelle (PSP-Element oder Finanz- und Kostenstelle). Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag ohne diese Angabe nicht bearbeitet wird.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung mit weiteren Informationen durch die USB.
Wie ist der Ablauf der zentralen Rechnungsbearbeitung?
Für die hybriden Open-Access-Artikel innerhalb der Transformationsverträge werden keine Rechnungen für die Autor*innen ausgestellt (s. Übersicht). Die Abrechnung geschieht automatisch zentral, dies gilt insbesondere für alle Artikel zu Projekt DEAL.
Alle anderen Open Access Publikationen müssen beim zentralen Rechnungseingang eingehen.
Bitte lassen Sie als corresponding author die Rechnungen als pdf per E-Mail direkt vom Verlag an die Mailadresse: rechnungseingangverw.uni-koeln.de senden. Folgende Anschrift ist dem Verlag mitzuteilen:
Universität zu Köln Zentraler Rechnungseingang Postfach 41 09 24 50869 Köln
Kostenstelle: 300102200
Der Lieferant ist stets darauf hinzuweisen, dass neben der korrekten Rechnungsanschrift zwingend die Kostenstelle anzugeben ist. Nur durch diese Angabe kann die direkte Zuordnung universitätsintern erfolgen.
Bitte geben Sie immer die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität an: DE 123486767.
Auch wenn Ihre Publikation zu 100% aus Drittmitteln gezahlt werden soll, ist diesen Angaben zu folgen.
Wie sind über den Eigenanteil hinaus Drittmittel zu berücksichtigen?
Sollten sie über den Eigenanteil hinaus über Drittmittel verfügen, die zur Finanzierung der Publikation eingesetzt werden können, bitten wir Sie dies im Rahmen der Antragstellung anzugeben. Die Rechnung kann komplett oder zum Teil aus Drittmitteln beglichen werden. Im Artikel muss die Drittmittelforschung in den Funding Acknowlegements angegeben werden. Bitte wenden Sie sich an die/den zuständige/n Projektmanager*in in der Drittmittelabteilung (GB Finanzen) um den Betrag für die Publikationsbegleichung zu erfahren.
Für die interne Leistungsverrechnung benötigt die Medizinische Fakultät den zur Verfügung stehenden Betrag, der über den Eigenanteil hinaus geht, und das PSP-Element.
Auch wenn Ihre Publikation zu 100% aus Drittmitteln finanziert werden soll, bitten wir Sie, die Rechnung über die USB Köln laufen zu lassen.
Wie lange gilt die Vereinbarung?
Die zentrale Kostenübernahme läuft bis 31.12.2025. Ausschlaggebend für die Zuordnung Ihrer Publikation ist das „acceptance date“. Zum 01.01.2026 können sich die Kriterien für die Kostenübernahme ändern. Wir werden sie frühzeitig bekanntgeben.